Dauerbrand
Erfüllt ein Einzelofen die Kriterien für einen Betrieb im Dauerbrand, bedeutet dies, dass er bei der Typprüfung mit Steinkohle bei Mindestleistung 12 Stunden gebrannt hat, ohne dass Brennstoff nachgefüllt werden musste. Die Bezeichnung Dauerbrandofen hat also nichts damit zu tun, wie lange eine Feuerstätte betrieben werden darf, es ist lediglich eine Definition über eine abgelegte Typprüfung. Neben dem Dauerbrand gibt es auch den Zeitbrand.