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Sollte in einem Raum mit Feuerstätte ein Rauchmelder genutzt werden?

Kamin und Rauchmelder

Im Falle eines Wohnungs- oder Hausbrands bleiben Feuer und Rauch vor allem nachts oft zu lange unbemerkt. Um ein Feuer schnellstmöglich zu bemerken, besteht in Schlafräumen und Fluren eine Rauchmelder-Pflicht. Wie genau sind die Regeln? Gelten sie auch für Räume mit einer Feuerstätte?

Rauchmelder-Pflicht – das Wichtigste im Überblick

Neu- und Umbauten müssen in bestimmten Räumen grundsätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Auch bei vermieteten Objekten ist dies die Aufgabe des Eigentümers. Die Übergangsfristen für Bestandsobjekte sind inzwischen in allen Bundesländern abgelaufen, sodass auch hier ein Einbau verpflichtend ist.

In Wohnräumen gilt mit Ausnahme der Bundesländer Berlin und Brandenburg keine Rauchmelder-Pflicht. Da Feuerstätten wie Kamine und Kaminöfen meistens im Wohnzimmer platziert werden, entsteht diesbezüglich also kein Konflikt. Allerdings gilt die Nutzung eines Rauchmelders in einem Raum mit Feuerstätte inzwischen als unbedenklich. Aufgrund der sehr geringen Rauchentwicklung moderner, geschlossener Kamine und Öfen ist ein Fehlalarm unwahrscheinlich.

Grundsätzlich gilt:

  • Rauchmelder sind in allen Schlafräumen und Kinderzimmern anzubringen.
  • Alle Rettungswege wie Flure und Treppenhäuser müssen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. Bei mehrgeschossigen Treppenhäusern wird pro Geschoss ein Rauchmelder angebracht.
  • Für die Anbringung ist der Eigentümer der Immobilie zuständig.
  • Die Wartung obliegt dem Bewohner, auch wenn er Mieter ist.

Qualitativ hochwertige Rauchmelder auswählen

Bei der Suche nach geeigneten Rauchmeldern haben Eigenheimbesitzer heute die Qual der Wahl. Eine wichtige Orientierungshilfe bietet das einheitliche Qualitätsmerkmal „Q“. Dieses „Q“ ergänzt das bekannte CE-Zeichen um weitere Tests wie geprüfte Langlebigkeit, höhere Sicherheit vor Fehlalarmen, eine nachgewiesene Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.

Rauchmelder richtig platzieren

Ein Rauchmelder sollte immer an der Decke, möglichst zentral im Raum angebracht werden. Dabei gilt es einen Mindestabstand von 50 cm zu Wänden oder anderen Gegenständen an der Decke (z. B. Lampen) zu beachten. Durch den Einsatz von Funk-Rauchmeldern lassen sich die einzelnen Rauchmelder im Haus untereinander vernetzen, sodass sie sich gegenseitig alarmieren, sobald einer von ihnen durch eine Rauchentwicklung ausgelöst wird.

Zusätzliche Absicherung durch CO-Melder

Bei der Verbrennung beispielsweise von Holz oder Kohle kann Kohlenmonoxid (CO) als Nebenprodukt entstehen und gesundheitliche Schäden verursachen. Zur Sicherheit sollte daher mindestens jeder Raum mit einer Feuerstätte mit einem Kohlenmonoxid-Melder ausgestattet werden. Anders als Rauchmelder sind diese keine Pflicht, ihre Nutzung jedoch dringend zu empfehlen, zumal das giftige Kohlenmonoxid vollkommen unsichtbar, geschmack- und geruchslos ist.

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