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Gültig seit 1. Januar 2022

Neue Ableitbedingungen für Schornsteine

Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Anforderungen an die Lage von Schornsteinmündungen. Ziel ist es, dass die Abgase im freien Windstrom abgeführt werden und sich nicht am Dach verwirbeln. Durch die damit einhergehende Reduzierung der Feinstaub-Belastung soll insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten die Luftqualität verbessert und Geruchs- sowie Rauchbelastungen in der Nachbarschaft weitgehend unterbunden werden.

Nur zu errichtende Feuerrungsanlagen sind betroffen

Die Änderungen der Ableitbedingungen betreffen ausschließlich zu errichtende Feuerungsanlagen (= Festbrennstoff-Feuerstätten mit Schornsteinen). Für den Austausch von Feuerstätten im Bestand (an einem bestehenden Schornstein) gelten weiterhin die bereits bestehenden Regelungen der 1. BImSchV, Stand 22.03.2010.

Obwohl der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, dass diese Änderung unproblematisch ist und daher eine sehr kurze Umsetzungsfrist gesetzt hat, trifft dies in der Praxis sicher nicht in allen Fällen zu.

Firstnahe Mündung der Abgasanlage

Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 01. Januar 2022 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass seine Austrittsöffnung firstnah angeordnet ist und den First um mindestens 40 Zentimeter überragt. Wird eine neue Feuerungsanlage diesen Anforderungen nicht gerecht, ist sie nicht mehr genehmigungsfähig.

Firstnah angeordnet ist eine Austrittsöffnung, wenn

  • ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe (s. Abbildung 1)

und

  • ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First (s. Abbildung 2).
Abbildung 1
Abbildung 2

Sonderfall Flachdach

Beträgt die Dachneigung weniger als 20 Grad, ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad berechnet wird (s. Abbildung 3).

Unabhängig von diesen Neuerungen dürfen Schornsteine für Naturzug-Feuerstätten nach geltender Norm nur mit einem Winkel von maximal 30 Grad aus der Senkrechten verzogen werden. Der Schornstein kann also in vielen Fällen nicht auf das Dach „gelegt“ werden, um firstnah zu münden. Die bestehende Anforderung, wonach die Schornsteinmündung benachbarte Fenster und Türen im Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragen muss, gilt unverändert.

Abbildung 3

Abstimmung mit dem Schornsteinfeger

Auch in Zukunft ist es möglich, beispielsweise einen Edelstahlschornstein in einem Neubau nachzurüsten. Idealerweise sollte bereits bei der Planung eines Hauses die spätere Platzierung der Feuerstätte an einer firstnahen Stelle berücksichtigt werden, auch wenn beim Bezug des Hauses noch kein Kamin oder Kaminofen installiert wird.

Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Errichtung einer Feuerstätte und/oder Abgasanlage rechtzeitig mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister abstimmen. Er kann Sie eingehend zu den neuen Ableitbedingungen für Schornsteine beraten. Sofern Sie von den Änderungen betroffen sind, wenden Sie sich gerne auch an die Fachberater in einem unserer Kaminstudios, um die bestmögliche Lösung für Ihren Bedarf zu erörtern.

Vollständig nachlesen können Sie die neuen Anforderungen in §19 der 1. BImSchV „Ableitbedingungen für Abgase“

Detaillierte Infos zu neuen Ableitbedingungen

Detaillierte Informationen zu den neuen Ableitbedingungen für Schornsteine und möglichen Praxis-Lösungen finden Sie in der Präsentation, die Sie hier als PDF herunterladen können: Neue Ableitbedingungen für Schornsteine

HARK Kaminstudios

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